Befreiung vom Unterricht durch die Eltern
Die Eltern können die Schülerin oder den Schüler ohne Begründung an zwei Halbtagen oder einem ganzen Schultag pro Schuljahr (sogenannte Jokertage) vom Unterricht beurlauben. Sie informieren die Lehrperson spätestens fünf Schultage vorher schriftlich über die Abwesenheit. Für weitergehenden Urlaub füllen Sie bitte das separate Formular aus (Link).
Online-Formular
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (*) aus und klicken Sie anschliessend auf das Feld "Abschicken".
Das Schulsekretariat wird Ihre Meldung umgehend an die betreffende Lehrperson weiterleiten.