Befreiung vom Unterricht durch die Eltern
Ihr Kind kann höchstens an zwei Halbtagen oder einem ganzen Schultag pro Schuljahr unbegründet vom Unterricht befreit werden. Die schriftliche Information an die Lehrperson hat wenigstens drei Tage vorher zu erfolgen.
Bemerkung
Bitte füllen Sie die Pflichtfelder aus und klicken Sie danach auf das Feld "Abschicken".
Unterlagen
Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Verfahren
Das Schulsekretariat wird Ihre Meldung umgehend an die betreffende Lehrperson weiterleiten.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.