Befreiung vom Unterricht durch die Eltern

Ihr Kind kann höchstens an zwei Halbtagen oder einem ganzen Schultag pro Schuljahr unbegründet vom Unterricht befreit werden. Die schriftliche Information an die Lehrperson hat wenigstens drei Tage vorher zu erfolgen.

Bemerkung

Bitte füllen Sie die Pflichtfelder aus und klicken Sie danach auf das Feld "Abschicken".

Unterlagen

Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Verfahren

Das Schulsekretariat wird Ihre Meldung umgehend an die betreffende Lehrperson weiterleiten.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.


Onlineformular

Angaben zum Kind

Zeitraum der gewünschten Unterrichtsbefreiung

Tageszeiten

Weitere Bemerkungen